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Auto & Verkehr
Zum Nachweis der Identität des Absenders ist es erforderlich, die Unterschrift des Schreibens öffentlich beglaubigen zu lassen, beispielsweise bei einem Notar oder beim Ortsgericht.
Zum Nachweis der Identität des Absenders ist es erforderlich, die Unterschrift des Schreibens öffentlich beglaubigen zu lassen, beispielsweise bei einem Notar oder beim Ortsgericht.